Solidarischer Spendentopf

Alegro ist staatlich anerkannter Träger des weltwärts-Programms, welches vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert wird. Der Staat übernimmt drei Viertel der Gesamtausgaben für den Freiwilligendienst. Mehr dazu gibts hier. 25 Prozent der Ausgaben müssen wir als Entsendeorganisation aus eigenen Mitteln einbringen. Als kleiner Verein verfügen wir nicht über diese Mittel.

Um einen Freiwilligendienst mit Alegro e.V. möglich zu machen sind wir darauf angewiesen, dass alle Freiwilligen sich nach ihren Möglichkeiten in die Akquise von Spendengelder einbringen. Alle Spenden fließen in einen solidarischen Spendentopf. Aus diesem Topf werden die 25 Prozent Eigenanteil gezahlt.

Du möchtest / Sie möchten uns bei der Durchführung internationale Freiwilligendienste unterstützen? Wir freuen uns über kleine und große Spenden, Einzelspenden und Daueraufträge an:

Alegro e.V.
IBAN: DE74 4306 0967 1116 4916 02
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck: Spende

Bitte gib / geben Sie im Betreff nur „Spende“ an, ohne den Namen eine spezifischen Freiwilligen zu nennen. Warum? Wir sind ein gemeinnütziger Verein und müssen alle unsere Geldflüsse rechtfertigen. Wenn wir Spenden bekommen, die ausdrücklich für eine Person sind, gilt das nicht mehr als gemeinnützig und widerspricht zudem dem Prinzip des Solidarischen Spendentopfs. Um die Spendeneingänge transparent zu gestalten, erhalten die Freiwilligen regelmäßig eine Liste der eingegangen Spenden.

 

Spendentopf und Corona

Auf Grund der Corona Pandemie mussten die Freiwilligen des Jahrgangs 2019/20 bereits Ende März aus ihren Gastländern zurückkehren. Sie konnten deshalb nur 7 Monate, statt der geplanten 12 Monate in Ecuador bzw. Mosambik verbringen.

Leider hatten die Freiwilligen zu diesem Zeitpunkt das Spendenziel von 25% der Gesamtkosten noch nicht erreicht. Auch weiterhin müssen wir deshalb zu Spenden aufrufen. Uns ist natürlich klar, dass dies nach dieser verfrühten Rückkehr eine besonders herausfordernde Situation ist. Um den Spendenbedarf nachvollziehbar zu machen, möchten wir einen Einblick unser Budget geben.

Durch die frühere Rückreise gabe es ein paar Veränderungen im Budgetplan, viele Kosten sind jedoch auch konstant geblieben: 

Die Gesamtausgaben sind durch die wegfallenden Ausgaben für die Verpflegung, Unterkunft und das Taschengeld der Freiwilligen um ca. 25.000 Euro gesunken. Dadurch ist auch der Spendenanteil ist etwas geringer geworden. Bisher haben wir ca. 39.400 Euro Spenden erhalten, zum Abschluss der Freiwilligengeneration fehlen uns also noch etwa 6.000 Euro.

Zur Transparenz stellen wir Interessierten hier gerne auch eine detailliere Ansicht der Kostenänderungen zur Verfügung.

 

Spendenbescheinigungen

Als gemeinnütziger Verein stellen wir gerne Spendenbescheinigungen aus, sodass die Spenden von der Steuer abgesetzt werden können. Für Spenden bis 200 Euro reicht ein Kontoauszug als Beleg für die Steuererklärung aus. Für Beträge ab 200 Euro schicken wir ihnen die Spendenbescheinigungen zum Beginn des folge Jahres zu. Bitte lass / lassen Sie uns hierfür deine / Ihre Adresse im Verwendungszweck der Überweisung oder per Mail zukommen.

Leider dürfen wir Spendenbescheinigungen nicht an Angehörige der aktuellen Freiwilligengeneration ausstellen. Das Finanzamt merkte bei der letzten Betriebsprüfung an, dass es sich bei Geldbeträgen, die Angehörige an uns überweisen nicht um Spenden, sondern um Leistungen handelt, die zur Durchführung des Freiwilligendienstes erworben werden. Diese Zahlungen gelten nicht als gemeinnützig und können deshalb nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Als Angehörige gelten laut § 15 AO: der_die Verlobte, der_die Ehegatt_in oder Lebenspartner_in, Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner_in der Geschwister und Geschwister der Ehegatt_in oder Lebenspartner_in, Geschwister der Eltern, Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder). Dies gilt auch für Spenden von Firmen / Unternehmen, bei denen der_die Geschäftsführer_in oder Gesellschafter_in zu o.a. Personen zählt.

Wir freuen uns dennoch sehr über Spenden von Angehörigen, können hierfür jedoch keine Spendenbescheinigungen ausstellen.

Vielen Dank für Deine /Ihre Unterstützung!