Spenden an Alegro

Der Alegro e.V. ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein. Spenden (und Mitgliedsbeiträge) an den Alegro e.V. kann der Spender bei seiner Einkommen-, Lohn- oder Körperschaftsteuererklärung als Sonderausgaben abziehen, so dass sie sich als Steuerermäßigung auswirken. (Gemäß §10b EStG & §§ 52, 53 und 54 AO.)

Sie möchten den Alegro e.V. mit einer Spende unterstützen?

Dann können sie gerne einen Betrag auf das unten stehende Konto überweisen. Bitte lassen Sie uns zusammen mit der Überweisung ihre Anschrift zukommen, damit wir Ihnen einen Spendennachweis zusenden können.

Vereinsallgemeimes Konto
Alegro e.V.
DE31 4306 0967 1116 4916 00
BIC: GENODEM1GLS
Bank: GLS Bank

Entsendeprogramm
Alegro e.V.
DE74 4306 0967 1116 4916 02
BIC: GENODEM1GLS

Aufnahmeprogramm
Alegro e.V.
DE04 4306 0967 1116 4916 01
BIC:GENODEM1GLS

 

Sie haben Alegro mit einer Spende unterstützt und wünschen einen Spendennachweis?

Wenn Ihre Spende 200€ nicht überschreitet, dann genügt es beim Finanzamt einen Kontoauszug, einen Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung einzureichen, aus dem hervorgeht, dass Sie an eines unser Vereinskonten gespendet haben. (Gemäß §50 Abs. 2 ESt-Durchführungsverordnung.)

Wenn Ihre Spende 200€ überschreitet, dann senden wir Ihnen zu Beginn des Folgejahrs einen Spendennachweis zu. Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass Sie dem Alegro e.V. zusammen mit Ihrer Spende auch Ihre Anschrift übermitteln.

Leider dürfen wir Spendenbescheinigungen nicht an Angehörige der aktuellen Freiwilligengeneration ausstellen. Das Finanzamt merkte bei der letzten Betriebsprüfung an, dass es sich bei Geldbeträgen, die Angehörige an uns überweisen nicht um Spenden, sondern um Leistungen handelt, die zur Durchführung des Freiwilligendienstes erworben werden. Diese Zahlungen gelten nicht als gemeinnützig und können deshalb nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Als Angehörige gelten laut § 15 AO: der_die Verlobte, der_die Ehegatt_in oder Lebenspartner_in, Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner_in der Geschwister und Geschwister der Ehegatt_in oder Lebenspartner_in, Geschwister der Eltern, Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder). Dies gilt auch für Spenden von Firmen / Unternehmen, bei denen der_die Geschäftsführer_in oder Gesellschafter_in zu o.a. Personen zählt.

Wir freuen uns dennoch sehr über Spenden von Angehörigen, können hierfür jedoch keine Spendenbescheinigungen ausstellen.